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MAyou the better

Ich hatte eigentlich vor, einen großen Teil meiner Band-Bilder auf meiner Webseite zu veröffentlichen. Leider hat die Sache aber einen Haken.

Das Recht am eigenen Bild


Ein Bild, auf dem eine Person erkennbar ist, darf nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Entscheidend ist die Erkennbarkeit; ein schwarzer Balken reicht z.B. nicht zur Unkenntlichmachung. Bei Minderjährigen muss die Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Ausnahmen bestehen bei


•Personen aus der Zeitgeschichte,
•Personen als Beiwerk zu Landschaftsaufnahmen,
•Versammlungen.


Eine Versammlung liegt ab 40 oder 50 Personen vor; dann muss keine Einwilligung eingeholt werden. Eine Ausnahme besteht bei Personen in besonders schwieriger Lebenssituation, in der eine Erkennbarkeit eine persönliche Bedrohung nach sich ziehen könnte. Verantwortlich ist immer der Publizierende. Als Rechtsfolge ist nur die Klage auf Unterlassung zu befürchten.

Bevor ich Bilder veröffentliche benötige ich euer Einverständnis.
Für mich sind alle Trierer Musiker Personen aus der Zeitgeschichte.      

Oder sehe ich da was falsch?